Corona-Aktuell

Corona-Aktuell: Reha-Kurse laufen weiter

Liebe Rehasport-Netzwerkpartner*innen,

 

ab Montag, 02.11.20 sind weitreichende Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens geplant, nun stellt sich allen die Frage nach der Weiterführung der Rehasport-Gruppen.

 

Durchführung von Rehasport (Stand heute) weiterhin möglich

Laut Ziffer 8 Satz 2 (Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder) bleiben „medizinisch notwendige Behandlungen, […] weiter möglich“.

 

Dies ist aus der Sicht vom Verband Rehasport Deutschland e.V. eindeutig: 

„Die Rechtsgrundlage für den Rehabilitationssport ist (neben dem § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX) für die Leistungspflicht der Krankenkassen der § 43 des SGB V.  § 12 SGB V bestimmt, dass Leistungen, die die Krankenkassen bewilligen, notwendig sein müssen. Liegt also eine Kostenübernahme (=Bewilligung) der Krankenkassen vor, ist der ärztlich verordnete Rehabilitationssport folglich notwendig und bleibt somit, nach dem heutigen Beschluss, weiter möglich.

Wo der Rehabilitationssport stattfindet, ist nach unserer Auffassung nicht relevant. Dies können auch die Räumlichkeiten eines Fitnessstudios oder Schwimmbades sein. Ggf. werden diese dann, falls realisierbar, isoliert für die Durchführung des Rehabilitationssports geöffnet. 

Selbstverständlich benötigen Sie weiterhin ein auf den Rehabilitationssport angepasstes Schutzkonzept, welches Sie penibel genau einhalten. Von uns angepasste Musterformulierungen finden Sie hier.“ (Quelle)

 

Dieser Position schließen wir uns uneingeschränkt an und möchten Sie bestärken Ihre Rehasport-Gruppen weiterhin durchzuführen. Wir stehen dabei voll und ganz hinter Ihnen!

Eindeutig ist die Lage für Physiotherapiepraxen und medizinische Einrichtungen.

Stand heute bewerten wir auch die Lage für Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen entsprechend der Aussage von Rehasport Deutschland e.V., d.h. Rehasport ist weiterhin möglich.

Sollten die Veröffentlichungen der jeweiligen Landesverordnungen anderweitige Regelungen enthalten, werden wir Ihnen kurzfristig ergänzende Informationen zukommen lassen.

 

Online-Rehasport und Rehasport im Freien

Eine Alternative stellt weiterhin die Durchführung von Online-Rehasport-Gruppen dar. Die Kostenübernahme wurden von allen gesetzlichen Krankenkassen bis 31.12.20 zugesagt. Eine weitere Verlängerung ist möglich.

 

Sie haben noch Fragen zur Durchführung von Online-Rehasport-Gruppen?

Wir bieten ab morgen täglich um 11:00 Uhr ein kostenloses Webinar via Zoom an, in dem wir live alle Ihre Fragen zu diesem Thema beantworten.

 

Sie können sich HIER ANMELDEN.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Da es um eine größtmögliche Kontaktbeschränkung im November geht und gesundheitsorientierte/rehabilitative Angebote („Reha-Sport“) sich oft gerade auch an Corona-Risikogruppen wenden gilt:

  • Gruppenangebote sind auch in diesem Bereich im November grds. unzulässig. Dies gilt auch für Angebote in Sporträumen, die Therapiepraxen angegliedert sind, weil diese nach dem Sinn und Zweck der CoronaVO als „ähnliche Einrichtungen“ zu anderen Sportanlagen zu werten sind.
  • Innerhalb geschlossener Räume sind auch sonstige gesundheitsbezogene Sportangebote im November unzulässig.
  • Zulässig sind nur Einzelbehandlungen durch Dienstleister der Gesundheitsberufe. Diese können auch Bewegungselemente beinhalten, aber eben keinen reinen Sportkurs und keine Gruppenangebote.
  • Zulässig sind generell jede Art von digitalen Angeboten ohne Kontakt unter den Sporttreibenden bzw. zwischen Trainer/Sporttreibenden.

Zulässig können im Einzelfall allenfalls Einzelangebote von Therapeuten außerhalb der in § 9 genannten Einrichtungen sein (also eigentlich nur in eigenen Therapieräumen).

Jetzt informieren und anmelden!


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